Veräußern
Eine Immobilie zu veräußern bedeutet, das Eigentum an einem Objekt auf eine andere Person zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt durch einen rechtlichen Akt, der den Eigentumswechsel formalisiert, in der Regel durch einen Kaufvertrag oder einen rechtlich anerkannten schriftlichen Vertrag. Der Begriff umfasst somit jede Handlung, durch die ein Eigentümer seine Rechte an einer Immobilie aufgibt, sei es unentgeltlich (Schenkung) oder entgeltlich (Verkauf).