Außerordentliche Eigentümerversammlung – Jol'Immo Sàrl

Assemblée générale extraordinaire

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Außerordentliche Eigentümerversammlung

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Die außerordentliche Eigentümerversammlung ist ein Treffen der Eigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (SEG), das außerhalb der ordentlichen Eigentümerversammlung einberufen wird, wenn eine bestimmte Entscheidung im Laufe des Jahres die Intervention der Versammlung erfordert.

Die Einberufung kann durch den Verwalter oder auf Initiative von mindestens einem Fünftel der Eigentümer erfolgen. Damit die Versammlung gültig abgehalten werden und Beschlüsse fassen kann, muss das Quorum erreicht werden: Mindestens die Hälfte der Eigentümer muss anwesend oder vertreten sein. Abwesende Eigentümer können sich durch eine Vollmacht vertreten lassen, wodurch die Gültigkeit der Abstimmungen und gefassten Beschlüsse sichergestellt wird.

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