Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Vermieter einem Mieter eine Immobilie zur Nutzung überlässt, im Gegenzug für die Zahlung einer Miete. Er unterliegt Artikel 253 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, der den Mietvertrag als Vereinbarung definiert, bei der sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache gegen Entgelt zu überlassen.
Der Mietvertrag kann verschiedene Arten von Objekten betreffen: Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume. Er legt die Rechte und Pflichten der jeweiligen Parteien fest, insbesondere in Bezug auf die Mietzahlung, die Instandhaltung der Immobilie, die Einhaltung der Regeln der Eigentümergemeinschaft und die Kündigung des Vertrags.
Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Bestimmungen kann jeder Kanton eigene Regelungen zum Mietvertrag haben, die es zu kennen gilt, um die Rechtssicherheit und Konformität bei der Vermietung einer Immobilie zu gewährleisten.