Verwalter (Stockwerkeigentum)
Der Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (SEG) ist eine natürliche oder juristische Person, die von der Eigentümerversammlung gewählt wird, um die Gemeinschaft zu verwalten. Er übt seine Tätigkeit gemäß dem Verwaltungs- und Benutzungsreglement (VBR), den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Beschlüssen der Versammlung aus.
Seine Aufgaben umfassen die technische, finanzielle und administrative Verwaltung des Stockwerkeigentums: Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile, Überwachung von Arbeiten, Verwaltung der Konten, Einzug der Nebenkosten sowie die Einhaltung der internen Regelungen. Der Verwalter kann die Eigentümer zudem in Fragen rund um das Zusammenleben und die Nutzung der Liegenschaft beraten.
Der Verwalter kann eine externe Person oder ein Miteigentümer sein. Bei neu erstelltem Stockwerkeigentum wird der Verwalter häufig durch den Promotor oder den Bauherrn bestimmt, während er bei bestehenden Gemeinschaften in der Regel direkt von der Eigentümerversammlung gewählt wird.