Ordentliche Eigentümerversammlung – Jol'Immo Sàrl

Assemblée générale ordinaire

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Ordentliche Eigentümerversammlung

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Die ordentliche Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (SEG) und repräsentiert den kollektiven Willen der Eigentümer. Sie trifft Entscheidungen bezüglich der Verwaltung, Instandhaltung und Organisation des Gebäudes und kann die Organe bestimmen, die für die Umsetzung dieser Entscheidungen zuständig sind, wie z. B. den Delegiertenkomitee oder den Verwalter.
Alle Eigentümer nehmen daran teil, und jede Einheit verfügt über eine Stimme, unabhängig von der Art der Immobilie (Wohnung, Garage, Gewerberaum usw.) oder der Anzahl der Bewohner. Grundsätzlich findet die ordentliche Eigentümerversammlung einmal jährlich statt, in der Regel auf Einladung des Verwalters und etwa sechs Monate nach Abschluss der Rechnungslegung. Sie kann jedoch auch zu anderen Zeitpunkten für außergewöhnliche Entscheidungen einberufen werden; in diesem Fall handelt es sich um eine außerordentliche Eigentümerversammlung.

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