Erbvorbezug (oder Erbvorzug)
Der Erbvorbezug, auch als Erbvorzug bezeichnet, ist eine vorzeitige Übertragung eines Teils des Vermögens eines Elternteils an einen Nachkommen zu Lebzeiten. Er ermöglicht es dem Erben, Vermögenswerte oder finanzielle Mittel bereits vor der Eröffnung des Erbgangs zu erhalten, häufig zur Finanzierung eines Immobilienkaufs, von Studien oder zur Gründung eines Unternehmens.
Der Erbvorbezug kann erfolgen:
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In Geldform: Banküberweisung, Schenkung von Ersparnissen, Bargeld.
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In Sachwerten: Immobilien (Wohnung, Grundstück), Wertschriftenportfolios oder andere Vermögenswerte.
Diese Zuwendung wird bei der späteren Erbteilung grundsätzlich auf den Erbteil des Begünstigten angerechnet, sofern nichts anderes bestimmt wurde. Bei Immobilien wird in der Regel der Wert berücksichtigt, der zum Zeitpunkt des Todes des Elternteils festgestellt wird. Diese Ausgleichspflicht dient dazu, eine gerechte Verteilung unter allen Erben sicherzustellen und Ungleichgewichte bei der Erbteilung zu vermeiden.