Hypothekarbrief
Ein Hypothekarbrief ist ein durch ein Grundpfand gesichertes Wertpapier, wie es in Artikel 842 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches definiert ist. Er stellt ein juristisches Instrument im Rahmen einer Hypothekarfinanzierung dar und dient der Sicherung eines Darlehens, das für den Erwerb oder die Finanzierung einer Immobilie gewährt wird.
Konkret ermöglicht der Hypothekarbrief die Verpfändung einer Immobilie zugunsten eines Gläubigers, in der Regel einer Bank. Im Falle der Nichterfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen hat der Gläubiger ein Pfandrecht an der Immobilie. Der Hypothekarbrief muss von einem Notar erstellt und im Grundbuch eingetragen werden, wodurch er seine rechtliche Wirkung erhält.
Wenn ein Käufer eine Immobilie mittels Hypothekarkredit finanziert, prüft das Finanzinstitut seine finanzielle Situation und verlangt in der Regel die Ausstellung eines Hypothekarbriefes zur Sicherung des Darlehens. Der Hypothekarbrief dokumentiert die Forderung und dient als Garantie für den Kreditgeber.
Es gibt hauptsächlich zwei Formen von Hypothekarbriefen:
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Inhaberschuldbrief: Dieses Wertpapier wird nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt. Es ist an die Immobilie gebunden und kann an einen anderen Gläubiger übertragen werden. Der Schuldner haftet für die Schuld nicht nur mit der verpfändeten Immobilie, sondern auch mit seinem übrigen Vermögen. Beim Erwerb einer bestehenden Immobilie ist es wichtig zu prüfen, ob ein Inhaberschuldbrief bereits eingetragen ist und unter welchen Bedingungen.
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Namensschuldbrief: Dieser Brief wird auf den Namen einer bestimmten Person oder eines bestimmten Gläubigers ausgestellt und im Grundbuch eingetragen. Er ist weniger leicht übertragbar als der Inhaberschuldbrief und wird in der heutigen Hypothekenpraxis seltener verwendet.
In der Schweiz ist die Ausstellung eines Hypothekarbriefes in der Regel Teil des Standardverfahrens bei der Gewährung eines Hypothekarkredits durch ein Finanzinstitut.