Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft bezeichnet die Gesamtheit der Erben einer verstorbenen Person. Mit dem Tod des Eigentümers werden alle Erben zu Gesamteigentümern seines Nachlasses, einschließlich aller Vermögenswerte und Schulden.
Wenn der Nachlass eine Immobilie umfasst, gehört diese gemeinschaftlich allen Erben, die das Eigentum gemeinsam verwalten müssen. In der Schweiz wird diese Erbengemeinschaft auch als Hoirie bezeichnet.
Die Verwaltung des Nachlasses innerhalb der Erbengemeinschaft erfordert, dass alle wichtigen Entscheidungen einstimmig getroffen werden, um die Zustimmung aller Erben bezüglich Verwaltung, Nutzung oder Verfügung über die geerbten Güter sicherzustellen.