Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum bezeichnet eine Immobilie, deren Eigentum auf mehrere Personen aufgeteilt ist, wobei jeder Miteigentümer einen im Grundbuch eingetragenen Anteil an der Immobilie hält.
In diesem Rahmen kann jeder Miteigentümer über seinen Anteil frei verfügen, vorbehaltlich der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere des Vorkaufsrechts zugunsten der anderen Miteigentümer, das in bestimmten Fällen einer Übertragung Anwendung finden kann.
Stockwerkeigentum ist eine häufige Erwerbsform für unterschiedliche Beziehungsmodelle, wie zum Beispiel:
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Verheiratete Paare ohne spezifischen Ehevertrag
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Unverheiratete Paare in eheähnlicher Gemeinschaft
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Eingetragene Partnerschaften
Dieses System ermöglicht eine gemeinsame Verwaltung der Immobilie, während jeder Miteigentümer eigene Rechte und Pflichten behält, insbesondere hinsichtlich Nutzung, Unterhalt und Beteiligung an den gemeinschaftlichen Kosten.